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Unsere Schulsprecher zum Thema Pressefreiheit

RNZ-Online vom 3.5.2021

Von Sabine Geschwill

Eppelheim. Presse- und Meinungsfreiheit ist ein Menschenrecht und in Artikel 5 des Grundgesetzes als Grundrecht festgeschrieben. Jeder hat in Deutschland das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild ohne Angst vor Bestrafung frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Durch das Gesetz sind auch die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung gewährleistet.

Journalisten können in Zeitungen, Fernsehen, Radio und Internet frei und unabhängig berichten und informieren und die Menschen über Sachverhalte aufklären, um zu einer ausgewogenen Meinungsbildung beizutragen. Wie wichtig sind der jungen Generation unabhängige Pressearbeit, freie Meinungsäußerung, Informationsvielfalt und der Wahrheitsgehalt von Nachrichten als Grundlage einer demokratischen Gesellschaft? Geht die Bundesrepublik vorbildlich mit diesem Recht um?

Die RNZ hörte sich anlässlich des "Internationalen Tags der Pressefreiheit" auf dem Eppelheimer Schulcampus bei Schülern der weiterführenden Schulen um.




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